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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Forschung und Infrastuktur an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Wenn Sie als Hochschule oder außerhochschulische Forschungseinrichtung ein Vorhaben zur Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie zur Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur im Saarland planen, können Sie unter bestimmten...

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenoffen), Infrastruktur

Fördergebiet: Saarland

Wenn Sie als Hochschule oder außerhochschulische Forschungseinrichtung ein Vorhaben zur Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie zur Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten, die Schaffung einer modernen Forschungsinfrastruktur sowie die Stärkung des Innovationspotenzials saarländischer außerhochschulischer Forschungseinrichtungen und der Hochschulen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:

  • wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen bestehender oder aufzubauender Forschungsschwerpunkte an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Saarlandes mit unmittelbarer regionaler Relevanz,
  • Forschungs- und transferrelevante Infrastrukturmaßnahmen an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen des Saarlandes (wissenschaftliche oder apparative Ausstattung, Bauinvestitionen einschließlich Planungskosten und Erstausstattung) mit Bezug zur Innovationsstrategie oder zum Landeshochschulentwicklungsplan
  • im Rahmen der REACT-EU-Initiative im Zeitraum vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2023: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben,
  • die Methoden Künstlicher Intelligenz (KI) und entsprechende Prozesse ermöglichen,
  • die auf Projekte mit einem Fokus auf digitaler Transformation ausgerichtet sind und
  • die zur Entwicklung neuer Produktionstechnologien beitragen, durch die Optimierungen der Energie- und Ressourceneffizienz angestrebt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personal- und Gemeinkosten.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • Vorhaben außerhochschulischer Forschungseinrichtungen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • hochschulische Vorhaben und für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Rahmen der REACT-EU-Initiative bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte sowohl schriftlich als auch per E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/3.

Als Hochschule richten Sie Ihren Antrag für ein wissenschaftliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bitte sowohl schriftlich als auch per E-Mail an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Referat C/2.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihre Maßnahmen überwiegend im Saarland durch.
  • Für das Vorhaben reichen Sie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan ein.
  • Sie sind im Projekt nicht wirtschaftlich tätig, das heißt, Sie führen unabhängige Forschung und Entwicklung durch und verbreiten die ungeschützten Forschungsergebnisse weiter und investieren die Einnahmen aus der Veräußerung geschützter geistiger Eigentumsrechte, die im Projekt erworben werden, wieder in nicht wirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Ihre wissenschaftliche Forschungsvorhaben lassen Ergebnisse erwarten, die über den Stand der Wissenschaft hinausgehen. Sie weisen den Stand der Wissenschaft und Ihre bisherigen Arbeiten nach.
  • Bei Forschungs- und transferrelevanten Infrastrukturmaßnahmen werden bevorzugt solche Forschungsschwerpunkte und Institutsbildungen gefördert, die durch interdisziplinäre Zusammenführung verschiedenartiger Forschungs- und Technologiefelder besondere Innovationsschübe im Saarland zum Ziel haben.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
  • Wenn Sie ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben umsetzen, ist der Einsatz von REACT-EU-Mittel auf Ausgaben beschränkt, die Sie im Zeitraum vom 1.2.2020 bis zum 31.12.2023 getätigt haben.
  • Sie beginnen nicht vor der Bewilligung der Mittel mit der Durchführung des Projektes.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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