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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Familienberatungsstellen

Wenn Sie in Ihrer Beratungsstelle für Familien Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie in Ihrer Beratungsstelle für Familien Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familienberatungsstellen bei der Beschäftigung von Fachkräften und von Sekretariatskräften.

Sie erhalten die Förderung für

  • Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern,
  • Ehe- und Lebensberatungsstellen,
  • integrierte Beratungsstellen,
  • Einrichtungen mit besonderem Beratungsschwerpunkt sowie
  • Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu festgesetzt.

Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 1.11. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR). Wenn Sie eine Beratungsstelle neu einrichten wollen, stellen Sie Ihren Antrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder angeschlossene Verbände oder Träger,
  • Kirchen oder gleichgestellte Körperschaften oder Anstalt endes öffentlichen Rechts sowie
  • Gemeinden oder Gemeindeverbände

in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Beratungsarbeit muss unentgeltlich erfolgen.
  • Sie müssen eine Bestätigung des Jugendamtes vorlegen, dass Ihre Beratungsstelle ein inhaltlich abgestimmtes Angebot im System der kommunalen Jugendhilfe ist.
  • Sie müssen verbindliche Vereinbarungen über die Vernetzung und Kooperation mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen treffen.
  • Neben der fallbezogenen Arbeit müssen Sie präventive Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemen für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie für Multiplikatoren durchführen.
  • Sie müssen ein Konzept zur Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen nachweisen.
  • Sie müssen als Zielgruppen entweder Eltern vor, in oder nach der Trennung und Scheidung oder Alleinerziehende mit einem Beratungsanteil (abgeschlossene Fälle) von 25 Prozent berücksichtigen, wenn Sie einen Schwerpunkt in der fallbezogenen Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen richten.
  • Als Beratungsstelle eines freien Trägers müssen Sie, abhängig von der Art der Beratung, die jeweils erforderliche Anzahl von Fachkräften gewährleisten und sicherstellen, dass die jeweils erforderliche Gesamtarbeitszeit erreicht wird.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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