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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Besitzen Sie ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen und planen Sanierungen? Das Land unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 50 % Ihrer Kosten für Erhalt und Instandsetzung.

Kurzzusammenfassung

Für den Erhalt eines Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen können Sie Geld erhalten. Das Land übernimmt die Hälfte Ihrer förderfähigen Ausgaben. Das Ziel ist es, kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren.

Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:

  • Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
  • Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
  • wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
  • Präsentation und Vermittlung von Denkmalen

Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenze liegt im außergemeindlichen Bereich bei 10.000 EUR. Im gemeindlichen Bereich liegt sie bei 50.000 EUR.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.
  • Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Antragstellung

Die Vorbereitung erfolgt jährlich für das Folgejahr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal (siehe weiterführende Links).

Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag fachlich und rechnerisch.
  • Das Ministerium stellt jährlich das Denkmalförderprogramm für das Folgejahr auf.
  • Nach der Aufnahme in das Programm erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung.
  • Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die erste Tranche erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Bestandskraft des Bescheides.
  • Sie führen die Maßnahme durch. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis über das Portal ein.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung:

  • Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).
  • Kostenberechnung oder Kostenvoranschläge für die geplanten Arbeiten.
  • Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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