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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Kultur, Medien & Sport, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals planen, können Sie eine Förderung erhalten. Das Land unterstützt Sie dabei, historisch wertvolle Bausubstanz für die Zukunft zu sichern.

Sie erhalten Zuschüsse für Aufwendungen, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmalen dienen, unter anderem für:

  • Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
  • Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
  • wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
  • Präsentation und Vermittlung von Denkmalen

Im Mittelpunkt stehen denkmalbedingte Ausgaben – also solche, die ausschließlich aufgrund der Denkmaleigenschaft entstehen.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 350.000 EUR. In besonderen Ausnahmefällen kann das Land höhere Beträge oder Prozentsätze bewilligen. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Ausgaben die Bagatellgrenzen unterschreiten. Diese Grenzen liegen für Kirchen und Religionsgemeinschaften bei 25.000 EUR. Für Maßnahmen im gemeindlichen Bereich (Kommunen) liegt die Grenze bei 50.000 EUR.

Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger Arbeit ist als fiktive Ausgabe anrechenbar. Dafür können Sie 20,00 EUR je Arbeitsstunde ansetzen. Freiwillige Leistungen von Fachfirmen können mit 70 % der Kostenwerte einbezogen werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals.
  • Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt.
  • Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Antragstellung

Die Vorbereitung erfolgt jährlich für das Folgejahr in Nordrhein-Westfalen (NRW). Aktuelle Termine finden Sie im Online-Portal (siehe weiterführende Links).

Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die zuständige Bezirksregierung prüft Ihren Antrag fachlich und rechnerisch.
  • Das Ministerium stellt jährlich das Denkmalförderprogramm für das Folgejahr auf.
  • Nach der Aufnahme in das Programm erhalten Sie Ihren Zuwendungsbescheid von der Bezirksregierung.
  • Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die erste Tranche erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Bestandskraft des Bescheides. Weitere Tranchen folgen jährlich zum 30.06.

Bei Projekten über drei Jahren müssen Sie ab dem 3. Jahr einen Zwischenverwendungsnachweis erbringen. Dies ist Voraussetzung für weitere Auszahlungen.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung:

  • Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen (NRW) (siehe weiterführende Links).
  • Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich).
  • Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme.
  • Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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