Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Landwirtschaft & ländliche Entwicklung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
vom: 06.12.2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 17.12.2024 B2
Projektanträge können bis zum 01.12.2030 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.