Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Thüringen
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen im non-formalen und informellen Bildungsbereich
vom: 31.07.2024
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
ThürStAnz 2024, 1281
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind jeweils bis zum 31. März (für einen Projektbeginn im laufenden Kalenderjahr) oder bis zum 30. September (für einen Projektbeginn im folgenden Kalenderjahr) eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.