Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:
- an Olympiastützpunkten (OSP),
- an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
- am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
- am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
- am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:
- am FES--Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 %,
- am KOPT--Olympisches und Paralympisches Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum bis zu 100 %,
- an OSP--Olympiastützpunkten bis zu 70 %,
- am IAT--Institut für Angewandte Trainingswissenschaft bis zu 67 %,
- an anerkannten BSP--Bundesstützpunkten bis zu 45 %.
Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
- Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen,
- Bundessportfachverbände,
- Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems,
- sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports.
Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung.
Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet.
Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet.
Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme.
Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.
Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:
- Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden,
- Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen,
- die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung,
- die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen,
- Kfz-Stellplätze,
- Kunst am Bau.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.