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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Ausbildungsverbünden

Wenn Sie in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund anbieten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Niedersachsen

Wenn Sie in Partnerschaft mit Betrieben Ausbildung im Verbund anbieten und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte von Ausbildungsverbünden, die zusammen mit Betrieben Ausbildung im Verbund durchführen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal,
  • Vergütungen, soweit sie von Ihnen als Projektträger und als Ausbilder zu erbringen sind, und
  • eine Restkostenpauschale.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 42 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bei der Ausbildung, für die Sie die Förderung erhalten, muss es sich um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO), dem Seearbeitsgesetz (SeeArB) oder dem Pflegeberufegesetz (PflBG) handeln.
  • Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Ausbildungsberufe müssen im Verbund abgedeckt werden können.
  • Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung Ihres Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „Stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sie müssen in Ihrer Projektdarstellung das Verbundmodell beschreiben und die Anzahl der geplanten Ausbildungsplätze und der geplanten Ausbildungsberufe angeben.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
  • Bei Ihrer Antragstellung müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.

Nicht gefördert werden

  • Vorhaben, die aus anderen EU- oder Landesprogrammen oder aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gefördert werden, und
  • Vorhaben von Dienststellen der Bundes- und Landesverwaltung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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