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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung von Ausbildungsverbünden

Wenn Sie in Hamburg Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbunds schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung

Fördergebiet: Hamburg

Wenn Sie in Hamburg Ausbildungsplätze im Rahmen eines Ausbildungsverbunds schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Bildung eines Ausbildungsverbunds, der Unternehmen die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht, die bisher nicht die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis des Verbunds EUR 150,00 pro Monat.

Als Verbundkoordinator bekommen Sie für Ihren Aufwand einen einmaligen Zuschuss von bis zu EUR 750,00 pro Ausbildungsverhältnis. Diesen Aufwand müssen Sie nachweisen.

Ihren Antrag auf die Förderung von Ausbildungsverbünden stellen Sie bei der für Sie zuständigen Kammer. Informationen erhalten Sie auch bei der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung von Ausbildungsverbünden ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Sie als kleines Unternehmen oder als Kleinstunternehmen.

Sie müssen

  • die Ausbildung mit mindestens einem weiteren Unternehmen, das nicht mit Ihrem verflochten ist, und gegebenenfalls zusätzlichen Ausbildungspartnern auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung durchführen,
  • das Ausbildungsverhältnis entweder zusätzlich schaffen oder auf den Verbund angewiesen sein, weil Sie ansonsten im zur Förderung angemeldeten Ausbildungsberuf nicht ausbildungsberechtigt wären,
  • eine Ausbildungsvergütung zahlen, die von bestehenden oder vergleichbaren tariflichen Vergütungen um nicht mehr als 10 Prozent nach unten abweicht.

Die oder der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung seit mindestens einem Jahr in Hamburg wohnen. Diese Frist gilt nicht für minderjährige Auszubildende, die noch bei ihren Eltern leben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Verbünde, die bereits eine andere staatliche Förderung erhalten.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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