Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Arbeit
Fördergebiet: Niedersachsen
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen
vom: 26.11.2025
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Anträge müssen bis zum 01.11. eines Jahres vorliegen, um für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt zu werden.
Weblink zur Richtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.