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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Arbeit

Fördergebiet: Niedersachsen

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

vom: 26.11.2025

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge müssen bis zum 01.11. eines Jahres vorliegen, um für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt zu werden.

Weblink zur Richtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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