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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Niedersachsen

Wenn Sie Investitionen planen, um Ihre überbetriebliche Berufsbildungsstätte zu modernisieren und weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung von ÜBS,
  • die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren und
  • die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung.

Zusätzlich können Sie eine Förderung bei Personal- und Sachausgaben erhalten, wenn diese dem Auf- und/oder Ausbau eines Kompetenzzentrums oder der Durchführung eines Leitprojektes dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,

die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Der Sitz Ihrer Berufsbildungsstätte muss sich in Niedersachsen befinden.
  • Die überbetriebliche Ausbildung in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen beziehungsweise Beschäftigungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) muss ergänzend sein.
  • Für Maßnahmen zur Modernisierung bestehender ÜBS oder zur Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren müssen Sie als Bildungsstätte mindestens 50 Prozent Ihrer Gesamtkapazität für die ergänzende überbetriebliche Berufsbildung nutzen.
  • Sie müssen die wirtschaftlich angemessene Auslastung der Bildungsstätte, Ihre Eignung zur Durchführung des Projekts sowie die Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen nachweisen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihre Berufsbildungsstätte ausschließlich oder weit überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt oder hauptsächlich dem Zweck eines Unternehmens dient.

Nicht gefördert werden vor allem Ausgaben für Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzungen, Verwaltungstätigkeit (ausgenommen Projektsteuerung), Finanzierung, Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten sowie Umzug.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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