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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung überbetrieblicher Berufsbildung

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Hamburg

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.

Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerlich als gemeinnützig anerkannt.

Sie stellen die Finanzierung der einzelnen Projekte und deren Folgekosten sicher.

Die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung ist in Ihrer überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte vorhanden.

Sie beschäftigen in ausreichender Zahl Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.

Die Lehrgänge dauern mindestens 5 Arbeitstage.

Sie stimmen die Lehrgangspläne mit den Lernplänen der Berufsschulen und den Ausbildungsrahmenplänen ab.

Lehrgangskosten werden nur bezuschusst, wenn die Auszubildenden regelmäßig am Lehrgang teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Berufsbildung

vom: 24.10.2023

Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB)

Amtl. Anz. Nr. 86 07.11.2023

Die Frist zur Einreichung von Anträgen bei der Handwerkskammer Hamburg endet am 01.11. eines jeden Jahres.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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