Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet: Saarland
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Saarland unterstützt Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule bei der Sicherstellung des Schulbetriebs.
Sie bekommen die Förderung für die Personal- und Sachkosten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 330,00 monatlich je Schülerin und Schüler.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten.
- Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.