Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bayern
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
vom: 07.11.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Az. 37d-U3014-2024/2-22
Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.