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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Bayern

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)

vom: 07.11.2024

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Az. 37d-U3014-2024/2-22

Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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