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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)

Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche:

  • Infrastruktur zukunftssicher ausgestalten,
  • junge Menschen verstärkt an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen,
  • Jugendförderung zukunftsfähig gestalten,
  • Vielfalt fördern und gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen,
  • Chancen durch Bildung gerechter gestalten,
  • Kinder und Jugendliche stark machen,
  • Kinder- und Jugendarbeit/internationale Jugendarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind normalerweise Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen der Einzelrichtlinien.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
  • Sie gewerblich oder unter Berücksichtigung Ihrer Trägerstruktur im überwiegenden Interesse von einem oder mehreren gewerblichen Unternehmen arbeiten oder
  • die geplante Maßnahme nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung gefördert wird.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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