Förderung Messe meets Mittelstand NRW
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Außenwirtschaft, Messen & Ausstellungen
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie sich als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) auf Messen im Ausland präsentieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen und zu sichern.
Die Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7.500 EUR pro Jahr.
Grundsätzlich können Sie mehrmals pro Jahr gefördert werden bis zur Erreichung der Höchstfördergrenze von 7.500 EUR pro Jahr. Auftritte auf Messen im gleichen Land können in bis zu 3 Jahren gefördert werden.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die eine Niederlassung oder eine selbstständige Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen unterhalten.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Messe, an der Sie teilnehmen möchten, ist im AUMA-Verzeichnis (Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) gelistet.
- Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens liegt unter 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR), bei Messebeteiligungen in EU- und EFTA--European Free Trade Association, deutsch: Europäische Freihandelsassoziation-Ländern unter 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR.).
- Das gemeinsame Erscheinungsbild auf der Messe macht deutlich, dass es sich um eine Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen handelt.
Nicht gefördert werden
- Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sowie
- die Teilnahme an Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH (siehe weiterfühende Links). Zusätzlich ist ein Ausdruck des Antrags im Original unterschrieben einzureichen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.