Index › EU-Ausschreibungen › foerderung-laendlicher-wegenetzkonzepte-und-der-laendlichen-bodenordnung-nach-dem-flurbereinigungsgesetz
Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz

Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen, Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.

Sie bekommen die Förderung für

  • die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,
  • gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie
  • gemeinschaftliche Anlagen,
  • bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und
  • Maßnahmen der Dorferneuerung,
  • Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,
  • den freiwilligen Landtausch.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,
  • im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
  • Gemeinden,
  • Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
  • natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
  • Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags