Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Darlehen, Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.
Sie bekommen die Förderung für
- die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,
- gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wie
- gemeinschaftliche Anlagen,
- bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen und
- Maßnahmen der Dorferneuerung,
- Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,
- den freiwilligen Landtausch.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,
- im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
- beim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
- Gemeinden,
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie
- natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
- Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.