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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „FutureFoodS Call 2025: Förderung der Lebensmittelnachhaltigkeit – durch Ernährungsumstellung in Haushalten, Vertrauen und Transparenz sowie Innovationen in Kreislaufsystemen zur Lebensmittelverarbeitung“

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen

Unternehmensgröße: kleine, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „FutureFoodS Call 2025: Förderung der Lebensmittelnachhaltigkeit – durch Ernährungsumstellung in Haushalten, Vertrauen und Transparenz sowie Innovationen in Kreislaufsystemen zur Lebensmittelverarbeitung“

vom: 20.11.2025

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

BAnz AT 11.12.2025 B1

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt und nutzt aufgrund des transnationalen Charakters der Ausschreibung zwei verschiedene Antragsportale, ein transnationales Portal der Partnerschaft FutureFoodS (siehe weiterführende Links) sowie das nationale Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) für eine spätere Einreichung von Formanträgen von zur Förderung ausgewählten Vorhaben.

  • Im 1. Verfahrensschritt werden Ideenskizzen (Pre-Proposals) eingereicht. Eine entsprechende Vorlage findet sich auf der Einreichungsplattform FutureFoodS (siehe weiterführende Links). Die Einreichungsfrist war der 11.02.2026 um 13:00 Uhr (MEZ). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Ideenskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Erfolgreich ausgewählte Ideenskizzen werden im 2. Verfahrensschritt zur Einreichung einer Projektskizze (Full Proposal) eingeladen. Eine entsprechende Vorlage findet sich auf der Einreichungsplattform FutureFoodS (siehe weiterführende Links). Die Einreichungsfrist ist der 27.07.2026, um 13:00 Uhr (MESZ). Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
  • In der 3. Verfahrensstufe werden die deutschen Projektpartner positiv begutachteter und zur Förderung empfohlener Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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