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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung innovativer Herstellungsverfahren für E-Fuels und CCU-basierte Vorprodukte (HTAD--Hightech Agenda Deutschland)

Das Bundesministerium fördert Forschungsprojekte zu E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten. Sie können Zuschüsse für vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erhalten

Antragsfrist: 30. November 2026

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Das Bundesministerium fördert Forschungsprojekte zu E-Fuels und CCU-basierten Vorprodukten. Sie können Zuschüsse für vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erhalten

Kurzzusammenfassung

Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette von strom- und wasserstoffbasierten E-Fuels sowie CCU-basierten Vorprodukten bis zu einem Technologie-Reifegrad (TRL) von 3. Gegenstand der Förderung sind unter anderem innovative Herstellungsverfahren, neuartige Katalysatoren und Reaktorkonzepte, hochintegrierte Prozessketten, Simulationen zur Effizienzsteigerung sowie Begleitforschungen zu regulatorischen Aspekten und zur Wissenschaftskommunikation.

Die Gewährung der Fördermittel erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung mit einer Regellaufzeit von 3 Jahren.

Die Förderhöhe unterscheidet sich nach der Art der Antragstellenden:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Die Förderung erfolgt auf Kostenbasis (AZK). Die Beihilfeintensitäten richten sich nach den Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU. Für Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der Basisfördersatz bis zu 50 %, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine Unternehmen sind Aufschläge von bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen von bis zu 10 % möglich. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Verbreitung der Ergebnisse kann der Fördersatz um weitere 15 % auf maximal 80 % angehoben werden. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Im nichtwirtschaftlichen Bereich erfolgt die Förderung auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV) mit einer Förderquote von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Betriebsstätte: Zum Zeitpunkt der Auszahlung müssen Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland vorweisen.
  • Projektmerkmale: Das Vorhaben muss einen deutlichen Innovationsgewinn, ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko sowie den Zuwendungszweck bis Technologie-Reifegrad 3 aufweisen.
  • Kooperationen: Bei Verbundprojekten müssen die Partner vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung schließen.
  • Beihilferecht: Es dürfen im Verbund keine indirekten Beihilfen an Unternehmen fließen.
  • Ausschlussgründe: Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen mit offenen Rückforderungsanordnungen aufgrund früherer EU-Beihilfeentscheidungen keine Förderung.

Antragstellung

Sie müssen Ihre Projektskizze in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens zum 30.11.2026 beim Projektträger Jülich (PtJ) einreichen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:

Stufe 1 (Projektskizze):

  • Sie reichen zunächst eine förmliche Projektskizze beim beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Der Projektträger prüft und bewertet die Skizze nach fachlichen sowie formalen Kriterien und teilt Ihnen das Ergebnis der Bewertung elektronisch mit.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Bei einer positiven Bewertung der Projektskizze werden Sie aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) einzureichen.
  • Nach abschließender förderrechtlicher Prüfung durch den Projektträger und das Ministerium wird über die Bewilligung entschieden und ein schriftlicher Zuwendungsbescheid erlassen.

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Projektskizze):

  • In „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) auszufüllende Formblätter.
  • Vorhabenbeschreibung gemäß den Vorlagen des Projektträgers Jülich (maximal 10 Seiten DIN A4, Schriftart Arial 11 Pt, 1,5-zeilig, 2 cm Rand) inklusive Kurzzusammenfassung, Zielen, Arbeitsplan mit TRL-Selbsteinschätzung sowie geschätzten Ausgaben/Kosten.
  • Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation.

Stufe 2 (Förmlicher Förderantrag):

  • Detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung.
  • Ausführliche Arbeits- und Zeitplanung.
  • Detaillierter Finanzierungsplan (AZK für Kostenbasis bzw. AZA für Ausgabenbasis).
  • Bei Verbundprojekten: Entwurf der schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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