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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung im Rahmen des Starthaus Coachingprogramms

Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Existenzgründer/innen

Förderbereich: Beratung, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen)

Fördergebiet: Bremen

Wenn Sie eine innovative Gründungsidee im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung erhalten.

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen fördert Sie als fachlich qualifizierte Existenzgründerinnen und -gründer mit einem Coachingprogramm bei der erfolgreichen Gründung Ihres innovativen Unternehmens.

Gefördert werden Sie dabei in folgenden Förderbausteinen:

  • Geschäftsentwicklung, Businessplanung und betriebswirtschaftliche Qualifizierung,
  • Akquise-, Markteintritts-, Vertriebs- und Marketingtraining,
  • Sozialkompetenztraining,
  • Gründungs-Intensivbegleitung durch Feedbackgespräche zu allen oben genannten Geschäftsbereichen,
  • Peergroup-Ansatz und Networking-Angebote sowie
  • finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Sie erhalten die Förderung in Form von Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen und als Zuschuss.

Der Zuschuss in einer Höhe von maximal 8.500 EUR wird Ihnen ausschließlich im Paket mit den Förderbausteinen gewährt.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gründerinnen oder Gründer in der Gründungsvorbereitungsphase, die einen (Fach-)Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben eine feste Gründungsabsicht und eine konkrete Idee für eine Gründung, die im Land Bremen realisiert wird.
  • Ihr Gründungsprojekt ist im Bereich technologieorientierter oder wissensbasierter Dienstleistung oder Produkte angesiedelt und beruht auf Ihrer persönlichen Fachkompetenz.
  • Sie dürfen noch keine wesentlichen Weichen zur Gründung gestellt haben. Hierunter fallen zum Beispiel der Abschluss eines Kreditvertrags, die Gründung einer GmbH, die Annahme eines Großauftrags oder Ähnliches.
  • Sie dürfen noch nicht in erheblichem Umfang unternehmerisch tätig sein. Als Obergrenze gilt hier ein Umsatz von 10.000 EUR.

Antragstellung

Ihren Antrag richten Sie bitte jeweils zum 31. Januar und 31. August eines Jahres an das Starthaus Bremen und Bremerhaven. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung eine schriftliche Bewerbung gemäß Antragsunterlagen und ein ausführliches Informationsgespräch voraussetzt.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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