Förderung im Rahmen des Förderprogrammes „Wasserkraftanlagen“
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet: Bayern
Rechtsgrundlage
Richtlinie zum Förderprogramm „Wasserkraftanlagen“
vom: 10.06.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
BayMBl. 2024 Nr. 291
Az.--Aktenzeichen 94-9450/43/6
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.