Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Existenzgründer/innen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Weblink zu den Fördergrundsätzen
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.