Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Existenzgründer/innen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Rheinland-Pfalz
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.
Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.