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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung im Rahmen der „Transformationsstrategien für Regionen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie“

Als öffentliche oder nicht gewinnorientierte arbeitende Einrichtung und regionaler Akteur der Automobil- und Zulieferindustrie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung regionaler Transformationsnetzwerke in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist die Entwicklung...

Status: Förderprogramm aktiv, ausschließlich Anträge auf Verlängerung möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Mobilität, Regionalförderung

Fördergebiet: Bundesweit

Als öffentliche oder nicht gewinnorientierte arbeitende Einrichtung und regionaler Akteur der Automobil- und Zulieferindustrie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Förderung regionaler Transformationsnetzwerke in Anspruch nehmen. Ziel der Förderung ist die Entwicklung von Strategien für die regionale Transformation der Automobil- und Zulieferwirtschaft und die Unterstützung deren Umsetzung.

Kurzzusammenfassung

In fahrzeugindustriegeprägten Regionen sollen breit angelegte Transformationsnetzwerke neue Impulse setzen, die den regionalen Transformationsprozess unterstützen. Basierend auf einer zu entwickelnden Transformationsstrategie soll ein zukunftsorientiertes wirtschaftspolitisches Profil für die betreffende Region erarbeitet und umgesetzt werden, um deren Innovationsfähigkeit zu stärken und langfristige Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung zu schaffen. Dazu sind Unternehmen, insbesondere KMU und deren Beschäftigte, Beschäftigtenvertretungen, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern, öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, gestaltend in den regionalen Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder nicht gewinnorientiert arbeitende Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände, Wirtschaftsförderer, Gewerkschaften, Kammern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaften. Die Antragstellung ist zudem an Kompetenzen geknüpft.

Antragstellung

Bislang bereits geförderte Transformations-Netzwerke können Anträge auf Verlängerung ihrer Förderung bis zum 31.12.2026 stellen.

Die Aufforderung zur Antragstellung für die Verlängerung erfolgt individuell per E-Mail.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Unterlagen können Sie der Aufforderung zur Antragstellung für die Verlängerung entnehmen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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