Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechstgrundlage
Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)
vom: 01.01.2025
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Hersteller (DFFF--Deutscher Filmförderfonds I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.
Weitere Anträge für Projekte mit Drehstart im Jahr 2026 können nicht mehr angenommen werden. Einreichungen für Projekte mit Drehstart 2027 werden voraussichtlich ab November 2026 über das FFA-Serviceportal (siehe weiterführende Links) möglich sein.
Weblink zur Förderrichtlinie
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.