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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Bundesweit

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen der Förderung des Natürlichen Klimaschutzes in Kommunen

vom: 24.01.2024

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

BAnz AT 16.02.2024 B9

Weblink zur Förderrichtlinie

KfW-Merkblatt zur Förderung NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen Zuschuss Nr. 444

Die Zuschüsse können jederzeit direkt bei der KfW in Berlin beantragt werden. Anträge sind dabei jeweils nur einmal, entweder per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Anschrift KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin zu senden.

Weblink zum KfW-Merkblatt

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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