Förderung im Rahmen der Maßnahme Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen der Förderung des Natürlichen Klimaschutzes in Kommunen
vom: 24.01.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 16.02.2024 B9
Weblink zur Förderrichtlinie
KfW-Merkblatt zur Förderung NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen Zuschuss Nr. 444
Die Zuschüsse können jederzeit direkt bei der KfW in Berlin beantragt werden. Anträge sind dabei jeweils nur einmal, entweder per E-Mail an [email protected] oder per Post an die Anschrift KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin zu senden.
Weblink zum KfW-Merkblatt
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.