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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI)

Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Frauenförderung, Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Mobilität, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz, Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Bundesweit

Wenn Sie ein Projekt planen, das zum Klimaschutz in Europa beiträgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI) 2017 ins Leben gerufen, um Treibhausgasemissionen zu mindern und die Zusammenarbeit beim Klimaschutz in Europa zu verbessern. Seitdem hat die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative 213 grenzüberschreitende Klimaprojekte gefördert und ein aktives Netzwerk mit 440 Organisationen in 31 europäischen Ländern geschaffen.

Die Fördersumme beträgt pro unterstütztem Projekt zwischen 120.000 und 1.000.000 EUR. Hierzu wird jedes Jahr ein europaweiter Ideenwettbewerb ausgeschrieben.

Sie können sich für eine Förderung Ihres Vorhabens in den folgenden 6 Bereichen bewerben (Änderungen vorbehalten):

  • Klimaneutrale Mobilität
  • Klimapolitik
  • CO2-Entnahme und -Senken
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • Sozialgerechter Strukturwandel
  • Nachhaltige Wirtschaft

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative fördert Projekte in allen EU-Mitgliedsstaaten und den potenziellen Beitrittskandidatenländern des Westbalkans. Der regionale Schwerpunkt liegt auf Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den baltischen Staaten sowie dem Westbalkan. In die Zielländer in diesen Regionen muss mindestens die Hälfte der Projektmittel fließen. Die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative unterstützt grenzüberschreitende Kooperationen: Klimaschutzprojekte sollten Partnerorganisationen in mehreren europäischen Ländern vorweisen können.

Folgende Kriterien müssen für die Förderung durch die EUKI--Europäische Klimaschutzinitiative erfüllt sein:

Ihre Organisation ist

  • eine Nichtregierungsorganisation (NGO),
  • eine regionale oder lokale Behörde,
  • ein gemeinnütziges Unternehmen oder
  • eine Universität oder andere Bildungseinrichtung.

Ihre Organisation hat ihren Sitz

  • in einem EU-Mitgliedsland oder
  • in einem der EU-Beitritts- oder potenziellen Beitrittskandidatenländer Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien.

Ihr Projekt

  • wird in mindestens zwei der oben aufgeführten Länder durchgeführt,
  • ist das Projekt einer juristischen Personen mit eigener Geschäftsfähigkeit und
  • beinhaltet die Arbeit in einem Konsortium mit mindestens einem und maximal 4 weiteren Implementierungspartnern.

Die angestrebte durchschnittliche jährliche Förderung

  • Förderung darf den durchschnittlichen Jahresumsatz Ihrer Organisation in den letzten 3 Jahren nicht überschreiten.

Darüber hinaus benötigen Sie:

  • geeignetes, softwaregestütztes Buchhaltungssystem sowie qualifiziertes Buchhaltungspersonal,
  • wettbewerbsfähige, transparente und nicht-diskriminierende Ausschreibungsverfahren,
  • geeignete interne Kontrollmechanismen (Transparenz, Gegenprüfung, funktionale Trennung, Mindestinformationen) sowie
  • eigenes Personal mit technischer, kaufmännischer und rechtlicher Expertise sowie Erfahrung in der Planung, Umsetzung und Überwachung internationaler Projekte.

Weitere rechtliche Voraussetzungen können unter Punkt 5 und 6 der Informationen zur Projektfinanzierung nachgelesen werden (weiterführende Links).

Antragstellung

  • Start des Ideenwettbewerbs: Januar/Februar
  • Skizzeneinreichung: Februar/März
  • Projektvorschlag Einreichung: Juli/August

Für das Auswahlverfahren 2025 mussten die Projektideen bis zum 10.03.2025 um 15:00 Uhr MEZ--Mitteleuropäische Zeit eingereicht werden.

Das Verfahren zur Antragsstellung findet in englischer Sprache statt und besteht aus 2 Schritten. Es wird auf der BMWK Informationsseite zur Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) ausführlich erläutert.

Erster Schritt: Einreichen einer Projektskizze im Rahmen des Ideenwettbewerbs.

In einem ersten Schritt skizzieren Sie Ihr Projekt: Erläutern Sie die bestehenden Herausforderungen, die Ziele sowie die Maßnahmen, um diese zu erreichen. Die aktuellen Informationen zur Finanzierung und alle weiteren dafür notwendigen Dokumente finden Sie zum Start des Ideenwettbewerbs in der Dokumentenbox auf unserer Website. Alle bis zum Fristablauf vollständig eingegangenen Projektskizzen werden nach festen Kriterien fachlich geprüft.

Zweiter Schritt: Einreichen eines vollständigen Projektvorschlags.

Nur wenn Ihre Projektskizze von der EUKI--Europäischen Klimaschutzinitiative ausgewählt wird, werden Sie im zweiten Schritt dazu aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag zu entwickeln. Diesen müssen Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Aufforderung einreichen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf unserer Website verfügbar.

Nach erfolgreicher Antragstellung: Sie können mit der Projektdurchführung beginnen.

Wenn Ihr Projektvorschlag angenommen und der Vertrag unterzeichnet ist, können Sie mit den Projektaktivitäten beginnen. Gleichzeitig startet die finanzielle Abwicklung des Projekts. Alle wichtigen Informationen zur Steuerung des Projekts sowie hilfreiche Tutorials finden Sie auf der Informationsseite des BMWK zu EUKI--Europäischen Klimaschutzinitiative für Projekte (weiterführende Links).

Gültigkeitsdauer

Die Antragsperiode beginnt jährlich im Frühjahr. Die Förderung der bewilligten Projekte startet spätestens zu Beginn des darauffolgenden Jahres. Die Förderdauer für Projekte liegt zwischen 18 und 29 Monaten.

Erforderliche Unterlagen

Eine Zusammenfassung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den neunten Ideenwettbewerb können Sie den Informationen zur Projektfinanzierung entnehmen (weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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