Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen
Sie engagieren sich in der Hochschulpolitik? Der Bund fördert Ihre zentralen Veranstaltungen und Workshops.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Hochschulen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet: Bundesweit
Sie engagieren sich in der Hochschulpolitik? Der Bund fördert Ihre zentralen Veranstaltungen und Workshops.
Kurzzusammenfassung
Der Bund fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen.
Gefördert werden zum Beispiel
- Workshops,
- Kongresse,
- Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Höhe der Förderung beträgt
- als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und
- als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.
Sie müssen folgende Bedingungen für eine Förderung erfüllen:
- Ihr Verband ist auf Dauer angelegt und rechtsfähig.
- Die Dauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt.
- Ein Maßnahmetag dauert mindestens 6 Zeitstunden.
- Veranstaltungstage mit 3 bis 6 Stunden zählen als halbe Maßnahmetage.
- Es nehmen täglich mindestens 40 Studierende an der Veranstaltung teil.
- Das Thema hat eine bundesweite Bedeutung für die Hochschulpolitik.
- Die Ergebnisse werden nach der Maßnahme im Internet veröffentlicht.
- Die Durchführung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.
Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Veranstaltungen mit rein studienfachbezogenem Schwerpunkt.
- Allgemeine Kulturveranstaltungen oder rein berufliche Weiterbildungen.
- Interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen.
- Organisationen, die extremistische Bestrebungen fördern.
Antragstellung
Die Antragstellung war bis zum 01.04.2026 möglich.
Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
Das Verfahren für Ihre Förderung folgt diesem chronologischen Ablauf:
- Informieren Sie sich über Vordrucke beim DLR-Projektträger.
- Erstellen Sie Ihren Förderantrag im System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Wählen Sie zwischen dem TAN--Transaktionsnummern-Verfahren oder der Papierform mit Unterschrift um den Antrag einzureichen.
- Der DLR-Projektträger prüft Ihren Antrag inhaltlich und administrativ.
- Sie erhalten bei Erfolg einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für Ihren Antrag ein:
- Förmlicher Antrag nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Vorhabenbeschreibung nach vorgegebenem Vordruck.
- Kalkulationsblatt (Vordruck): Detaillierte Darstellung der geplanten Finanzierung.
- Nachweis der Rechtsfähigkeit: Zum Beispiel ein aktueller Vereinsregisterauszug.
- Nachweis der Vertretungsbefugnis: Dokument zur Zeichnungsberechtigung der einreichenden Person.
- Zusammenfassung bei mehreren Maßnahmen (Vordruck): Hier geben Sie Ihre Prioritäten an.
Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie zusätzlich:
- Sachbericht über die Durchführung.
- Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben.
- Unterschriebene Teilnehmendenlisten für jeden Veranstaltungstag.
- Nachweis der Ergebnisveröffentlichung im Internet.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.