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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzprojekte sowie Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung

Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz

Fördergebiet: Bremen

Wenn Ihre gemeinnützige Einrichtung ihren Sitz in Bremen hat und Sie Umweltschutzprojekte oder Maßnahmen im Bereich der Umweltbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Ihre gemeinnützigen Projekte und Aktivitäten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und Umwelt beitragen und das Wissen um die globalen Auswirkungen des menschlichen Handelns verbreiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, Maßnahmen und Kampagnen im Bereich:

  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung,
  • außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche,
  • Umweltbildungsarbeit für Kinder und Jugendliche in Basiseinrichtungen.

In Ausschreibungen können zusätzliche aktuelle Förderschwerpunkte gesetzt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von maximal 24 Monaten.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau oder die Bremer Umwelt Beratung e.V.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie sind als gemeinnütziger Verein oder Einrichtung antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Sitz in Bremen haben.

Ihre Projekte müssen gemeinnützig sein und in besonderem öffentlichen Interesse der Stadtgemeinde Bremen liegen.

Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.

Die Projekte müssen ein definiertes Ergebnis in einem festgelegten Zeitraum zum Ziel haben.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicherstellen. Sie müssen regelmäßig einen angemessenen Eigenanteil erbringen.

Ein aktiver Informations-, Bildungs- oder Handlungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen muss erkennbar sein.

Die Förderung ist auf die Stadtgemeinde Bremen beschränkt.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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