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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Wohnen und Pflege im Alter (RL WuPiA)

Möchten Sie in Niedersachsen altersgerechte Wohnprojekte umsetzen? Das Land fördert Maßnahmen für selbstständiges Wohnen und Pflege im Quartier mit Zuschüssen von bis zu 100.000 EUR.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Niedersachsen

Möchten Sie in Niedersachsen altersgerechte Wohnprojekte umsetzen? Das Land fördert Maßnahmen für selbstständiges Wohnen und Pflege im Quartier mit Zuschüssen von bis zu 100.000 EUR.

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie Projekte planen, die das selbstständige Leben älterer Menschen im vertrauten Wohnumfeld fördern, können Sie eine Landeszuwendung erhalten. Das Programm unterstützt Sie dabei, Wahlfreiheit beim Wohnen und bei der Pflege herzustellen – als Alternative zur vollstationären Betreuung. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) entscheidet über Ihren Antrag im Namen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS).

Ihr Projekt muss in Niedersachsen durchgeführt werden und durch sein Konzept besonders geeignet sein, ein Leben im häuslichen Umfeld auch bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Sie können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

  • Sie schaffen alters- und pflegegerechte Wohnungen oder Wohngemeinschaften.
  • Sie bauen ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften auf.
  • Sie entwickeln eine alters- und pflegegerechte Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse für Beratungsleistungen erhalten, wenn diese Ihr Gesamtprojekt begleiten. Sie erhalten zudem Zuschüsse für Personal- und Sachausgaben, die Ihre Eigenmittel ergänzen.

Die maximale Förderung beträgt 100.000 EUR pro Vorhaben. Die Zuwendung ist auf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt; bei Quartiersinfrastruktur erhalten Sie bis zu 80 %.

Beratungskosten werden mit bis zu 2.000 EUR pro Acht-Stunden-Tag (inklusive Mehrwertsteuer, Vor- und Nachbereitung) berücksichtigt. Diese Beratungskosten dürfen maximal 10 % der sonstigen förderfähigen Ausgaben betragen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen Ihr Vorhaben in Niedersachsen durch.
  • Sie starten Ihr Projekt im jeweiligen Förderjahr.
  • Sie legen eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten vor.
  • Sie stellen sicher, dass Ihr Konzept auf das Ziel des selbstständigen Lebens im Alter ausgerichtet ist.
  • Sie reichen eine Stellungnahme der Standortkommune ein.
  • Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Sie fügen eine De-Minimis-Erklärung bei.
  • Bei baulichen Maßnahmen: Sie erfüllen die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit.

Sie können keine Förderung erhalten, wenn Sie mit dem Vorhaben bereits begonnen haben, bevor Ihnen ein Zuwendungsbescheid oder eine schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, der Grunderwerb und das Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch) gelten bei Baumaßnahmen nicht als vorzeitiger Beginn. Beachten Sie jedoch, dass Sie für diese spezifischen Leistungen keine Förderung erhalten können, wenn die entsprechenden Ausgaben bereits vor der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns entstanden sind. Zudem sind Projekte ausgeschlossen, die keine besondere Eignung (zum Beispiel bürgerschaftliches Engagement oder Demenzsensibilität) aufweisen.

Antragstellung

Anträge für einen Projektbeginn ab dem 01.05.2026 sind bis zum 01.04.2026 einzureichen. Die bewilligten Projekte müssen im Kalenderjahr 2026 starten.

Der regulärer Antragsstichtag für Folgejahre ist jeweils der 01.11. des Vorjahres. Frühestmöglicher Projektbeginn ist dann der 01.05. des Förderjahres.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Antragsvordruck ein.
  • Fügen Sie eine detaillierte Projektbeschreibung mit einem Umfang von 5 bis 10 Seiten bei.
  • Legen Sie einen Ausgaben- und Finanzierungsplan vor. Nutzen Sie hierfür die Anlage 1 für investive Vorhaben oder die Anlage 2 für nicht-investive Vorhaben.
  • Reichen Sie die Stellungnahme der Standortkommune auf dem offiziellen Vordruck ein.
  • Fügen Sie einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung bei (zum Beispiel Vereinssatzung oder Handelsregisterauszug).
  • Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Legen Sie eine De-Minimis-Erklärung vor.
  • Geben Sie einen Zeitplan für die Umsetzung an.
  • Benennen Sie messbare Parameter für die Erfolgskontrolle.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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