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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Transformations-Hubs (Modul B)

Sie möchten den Technologietransfer in der Automobilindustrie stärken? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Betrieb von Transformations-Hubs. Erhalten Sie Zuschüsse für die Bündelung von Wissen entlang der automobilen Wertschöpfungskette.

Antragsfrist: 31. Dezember 2029

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: kleine, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Sie möchten den Technologietransfer in der Automobilindustrie stärken? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Betrieb von Transformations-Hubs. Erhalten Sie Zuschüsse für die Bündelung von Wissen entlang der automobilen Wertschöpfungskette.

Kurzzusammenfassung

Sie können Zuschüsse für den Aufbau und den Betrieb von thematisch orientierten Transformations-Hubs erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert damit den bundesweiten Wissenstransfer. Die Hubs bereiten Forschungsergebnisse für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zielgruppengerecht auf. Ein Transformations-Hub bündelt Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) für die Automobilbranche. Sie vernetzen dabei Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als Betreiber identifizieren Sie Bedarfe der Unternehmen und spiegeln diese in die Wissenschaft zurück. Sie organisieren den Transfer durch Expertisen, Demonstratoren und Veranstaltungsformate. Bitte entwickeln Sie ein tragfähiges Konzept zur Verstetigung des Hubs. Ihre Angebote müssen für die Zielgruppe der Unternehmen kostenfrei sein. Sie müssen alle Leistungen diskriminierungsfrei und frei zugänglich bereitstellen. Die Förderung unterstützt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten Ihrer Einrichtung.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

  • Sie müssen als neutraler Intermediär für den Technologietransfer tätig sein.
  • Ihr Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Sie erbringen im Projekt ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Wirtschaftliche Tätigkeiten wie Individualberatungen oder Auftragsforschung sind strikt ausgeschlossen.
  • Sie weisen die notwendige technologisch-wissenschaftliche Kompetenz für Ihren Themenschwerpunkt nach.
  • Regionale Einrichtungen dürfen maximal 40 Prozent der Personalressourcen eines Hubs bündeln.
  • Sie weisen eine klare Trennungsrechnung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten nach.

Antragstellung

  • Die Antragstellung für die Vorhabenskizze ist bis zum 13.03.2026 möglich.
  • Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2029 gültig.

Das Antragsverfahren für diese Förderung ist zweistufig angelegt.

  • Reichen Sie zunächst eine Vorhabenskizze elektronisch über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Der Zuwendungsgeber bewertet Ihre Skizze nach fachlichen Kriterien im Wettbewerb.
  • Nach positiver Bewertung werden Sie schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Stellen Sie den förmlichen Antrag über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger (siehe Ansprechpunkt) prüft Ihren Antrag abschließend auf Förderfähigkeit.

Wenn ihr Antrag erfolgreich ist, erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Es wird empfohlen, vor der Skizzeneinreichung eine Antragsberatung beim Projektträger in Anspruch zu nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen für das zweistufige Verfahren wie folgt ein:

Stufe 1 (Skizzenphase):

  • Elektronische Vorhabenskizze über das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • In der Skizze: Detaillierte Darstellung des gewählten Themenschwerpunkts.
  • In der Skizze: Nachweis der Expertise und Kapazitäten des Konsortiums.

Stufe 2 (Antragsphase):

  • Nach Aufforderung: Förmlicher Förderantrag.
  • Für den Vollantrag: Detaillierte Vorhabenbeschreibung und ein Finanzierungskonzept.
  • Für den Vollantrag: Nachweise zur Trennungsrechnung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Tätigkeit.

Hinweise zu Formularen & Onlinediensten

  • Nutzen Sie das System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite: www.fahrzeugtransformation.de (siehe weiterführende Links).

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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