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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für prozessbegleitende Maßnahmen zu nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen)

Planen Sie einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan und benötigen Unterstützung bei Analysen oder Beteiligungsverfahren? Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ihre prozessbegleitenden Maßnahmen mit bis zu 90 % Zuschuss.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Mobilität, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung

Fördergebiet: Bundesweit

Planen Sie einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan und benötigen Unterstützung bei Analysen oder Beteiligungsverfahren? Das Bundesministerium für Verkehr fördert Ihre prozessbegleitenden Maßnahmen mit bis zu 90 % Zuschuss.

Kurzzusammenfassung

Wenn Sie für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis tätig sind, können Sie eine Förderung für den Prozess der Mobilitätsplanung erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Sie dabei, Expertise aufzubauen und komplexe Planungsschritte zu bewältigen.

Sie können Zuschüsse für verschiedene begleitende Maßnahmen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Analysen Ihrer aktuellen Verkehrssituation.
  • Die Modellierung von Verkehrsströmen.
  • Die Durchführung von Beteiligungsverfahren für Bürgerinnen, Bürger und die Wirtschaft.
  • Die Finanzierung von Personalstellen zum Aufbau von Fachwissen in Ihrer Verwaltung.
  • Die Beauftragung externer Planungsleistungen.
  • Maßnahmen zur Evaluation Ihrer Ziele durch Mobilitätsindikatoren.
  • Das Qualitätsmanagement Ihrer städtischen Mobilitätsdaten.

Damit Sie diese Förderung erhalten, muss Ihre Kommune bereits einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan besitzen. Dieser wird oft als Sustainable Urban Mobility Plan (SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne) bezeichnet. Alternativ weisen Sie nach, dass Sie die Erstellung eines solchen Plans fest planen. Dies gelingt zum Beispiel durch einen Gremienbeschluss.

Das Programm unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zu erfüllen. Sie schaffen so eine strategische Grundlage für die Mobilität der Zukunft.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie erhalten dabei einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie müssen zudem einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Wenn Sie einen Verbund mit anderen antragsberechtigten Partnern bilden, gilt diese finanzielle Mindestgrenze von 50.000 EUR für jeden einzelnen Förderantrag innerhalb des Verbundvorhabens.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

  • Sie sind eine Stadt, eine Gemeinde, ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von Gebietskörperschaften.
  • Ihre Kommune verfügt bereits über einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan oder hat dessen Erstellung verbindlich geplant.
  • Sie können die geplante Maßnahme mindestens einer der 4 SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne-Phasen (Vorbereitung und Analyse, Strategieentwicklung, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Monitoring) zuordnen.
  • Die geplanten Gesamtausgaben für Ihr Projekt betragen mindestens 50.000 EUR.
  • Sie erbringen einen Eigenanteil von mindestens 10 %.
  • Bei Anträgen von Stadtbezirken: Sie weisen nach, dass eine Integration in das gesamtstädtische Mobilitätskonzept vorliegt und eine Bestätigung der Kommune existiert

Ausschlussgründe

  • Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn vor Erhalt des Bewilligungsbescheids ist ausgeschlossen.
  • Ausgaben, die Ihnen bereits vor oder allein durch die Antragstellung entstehen, sind nicht förderfähig.
  • Sie dürfen verschiedene Maßnahmen nicht in einer einzigen Skizze bündeln (Ausnahme: Eine gemeinsame Skizze durch den Verbundkoordinator bei Verbundvorhaben)

Antragstellung

Die Antragstellung ist bis zum 01.06.2026 möglich.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördermittelgebenden können auch Skizzen mit Verspätung berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Projektskizzen können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung noch ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung steht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.

  • Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) prüft Ihre Skizze.
  • Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen.
  • Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführenbde Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.

Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen

Für die erste Stufe (Skizzeneinreichung)

  • Das vollständig ausgefüllte Skizzenformular über easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Eine grobe Kostenkalkulation.
  • Einen Zeitplan und Meilensteinplan.

Für die zweite Stufe (Förmlicher Antrag):

  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung
  • Detaillierte Angaben zur Ausgabenkalkulation
  • Konkreter Zeitplan
  • Nachweis über die zur Durchführung des Vorhabens benötigten Eigenmittel
  • Gegebenenfalls Angaben zu einer möglichen Ko-Finanzierung
  • Bei Verbundprojekten: Bestätigung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages (diese muss spätestens zum Vorhabenbeginn vorliegen)

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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