Förderung für Projekte zur Strukturentwicklung im Lausitzer Braunkohlerevier
Sie wollen im brandenburgischen Bereich des Lausitzer Braunkohlereviers zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung beitragen? Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte mit bis zu 90 Prozent.
Antragsfrist: 31. Dezember 2038
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbereich: Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet: Brandenburg
Sie wollen im brandenburgischen Bereich des Lausitzer Braunkohlereviers zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung beitragen? Das Land Brandenburg fördert Ihre Projekte mit bis zu 90 Prozent.
Kurzzusammenfassung
Das Land Brandenburg unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Braunkohlerevieren.
Das Lausitzer Revier in Brandenburg umfasst die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Cottbus.
Ihr Projekt muss der Bewältigung des Strukturwandels dienen. Es soll Arbeitsplätze schaffen oder erhalten sowie die Wirtschaftsstruktur diversifizieren.
Gefördert werden Investitionen in folgende Bereiche:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge,
- Städtebau,
- Digitalisierung,
- Tourismus,
- Forschung,
- Klima- und Naturschutz.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Mindestfördersumme beträgt 25.000 EUR.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie andere öffentliche und private Träger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Projekt wird im Lausitzer Revier durchgeführt.
- Das Projekt wurde durch die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) qualifiziert und von der Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz bestätigt,.
- Sie führen das Projekt zusätzlich durch und es darf keine bestehenden Finanzierungsmittel ersetzen.
- Das Projekt steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen.
Antragstellung
Anträge können Sie jederzeit einreichen.
Der Durchführungszeitraum der Hauptmaßnahme soll 4 Jahre nicht überschreiten und längstens bis zum 31.12.2038 laufen.
Der förmliche Antrag muss bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor Beginn des Projektes gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann beantragt werden.
Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.
Sie reichen zunächst Ihre Projektidee bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein. Bitte nutzen Sie für die Ideeneinreichung die Webseite der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (siehe weiterführende Links).
Die Wirtschaftsregion Lausitz GmbH entwickelt und qualifiziert Ihr Projekt in Bezug auf die Förderwürdigkeit. Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz prüft die Übereinstimmung mit den strategischen Programmzielen und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Nach Bestätigung stellen Sie den Antrag online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) (siehe weiterführende Links).
Die ILB prüft den Antrag und erteilt den Zuwendungsbescheid.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Antrag (online bei der ILB),
- Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Lausitz,
- Erklärung zur Übernahme der Betriebs- und Unterhaltungskosten (für die Zweckbindungsfrist),
- Nachweis der Zusätzlichkeit der Maßnahme (gemäß § 4 Abs. 4 InvKG),
- Erklärung zu De-minimis-Beihilfen (falls zutreffend),
- detaillierte Projektbeschreibung und Kostenplan.
Bitte beachten Sie auch:
- Es besteht eine Zweckbindungsfrist von mindestens 15 Jahren für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Bauten, Grundstücke).
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Frist 5 Jahre, für IT-Ausstattung 3 Jahre.
- Auf die Förderung muss dauerhaft durch Bauschilder oder Informationstafeln hingewiesen werden.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.