Förderung für Projekte zur Entwicklung leistungsfähiger und energieeffizienter KI-Prozessorsysteme (Kolibri)
Das BMFTR fördert Verbundvorhaben von Hochschulen zur Entwicklung innovativer Prozessoren für Edge-Anwendungen. Erhalten Sie Zuschüsse auf Ausgabenbasis inklusive 20 % Projektpauschale für Ihr Forschungsprojekt.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen
Förderbereich: Digitalisierung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Bundesweit
Das BMFTR fördert Verbundvorhaben von Hochschulen zur Entwicklung innovativer Prozessoren für Edge-Anwendungen. Erhalten Sie Zuschüsse auf Ausgabenbasis inklusive 20 % Projektpauschale für Ihr Forschungsprojekt.
Kurzzusammenfassung
Sie können eine staatliche Förderung für vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben erhalten. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Entwicklung von KI-Prozessorsystemen. Im Fokus stehen Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz für Edge-Anwendungen.
Gefördert werden anwendungsgetriebene Verbundvorhaben. Die Bezeichnung Prozessor umfasst alle Ausprägungen wie ASIC--application-specific integrated circuit, deutsch: Anwendungsspezifische integrierte Schaltung), FPGA--Field Programmable Gate Array, Mikrocontroller oder GPU--Graphics Processor Unit, deutsch: Graphikprozessor. Auch neuromorphes Computing und photonische Ansätze sind inbegriffen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Hardware-Software-Codesign. Dabei optimieren Sie Algorithmen und Systemarchitekturen gemeinsam.
Als Hochschule oder Forschungseinrichtung arbeiten Sie eng mit Partnern zusammen. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Finanzierung basiert auf den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Hochschulen und Universitätskliniken erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Die Funktionalität weisen Sie mit einem Hardware-Demonstrator nach. Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz nutzbar sein.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Verbundpflicht: Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Industrie.
- Standort: Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland erforderlich.
- Innovation: Lösung muss den Stand der Technik quantifizierbar übertreffen (z. B. bei Energieeffizienz oder Performanz).
- Demonstrator: Nachweis der Funktionalität anhand eines Hardware-Demonstrators in einer KI-Zielanwendung.
- Verwertung: Nutzung der Ergebnisse primär in Deutschland, dem EWR oder der Schweiz.
- Eigenanteil: Unternehmen müssen grundsätzlich 50 % Eigenanteil tragen (KMU mindestens 40 %)
weitere Voraussetzungen, die zu beachten sind:
- Nichtwirtschaftliche Tätigkeit: Sie müssen die nichtwirtschaftliche Tätigkeit Ihrer Einrichtung nachweisen.
- Verbundstruktur: Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Industrie.
- Innovation: Das Vorhaben muss den Stand der Technik deutlich übertreffen.
- Management: Bestätigen Sie das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
- Kooperation: Vor der Entscheidung ist eine grundsätzliche Übereinkunft der Partner nachzuweisen.
Antragstellung
- Bitte beachten Sie, dass sich das im Bundesanzeiger veröffentlichte Datum für die Einreichung der Projektskizzen geändert hat. Maßgeblich ist das neue Datum: 23.03.2026.
- Laufzeit der Richtlinie: Bis zum 30.06.2027 (bzw. verlängert bis 2035 je nach AGVO).
Sie reichen zunächst eine Projektskizze beim beauftragten Projektträger ein. Ihre Skizze wird durch externe Experten begutachtet und bewertet. Bei positiver Bewertung werden Sie zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Sie erstellen den Antrag im elektronischen System easy-Online (siehe weiterführende Links). Nach abschließender Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie führen das Projekt durch und rufen die Fördermittel ab.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen: Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
- Stufe 1 (Skizze): Elektronische Projektskizze via „easy-Online“. Der Umfang beträgt maximal 15 bis 20 Seiten. Reichen Sie diese mit dem TAN--Transaktionnummer-Verfahren oder qualifizierter elektronischer Signatur ein.
- Stufe 2 (Antrag): Förmlicher Förderantrag (AZA--Zuwendungsantrag auf Aufgabenbasis-Formular). Fügen Sie eine detaillierte Vorhabenbeschreibung und Meilensteinplanung bei.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.