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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Projekte zur Anwendung von In silico-Methoden in der Medizin (e2health)

Führen Sie ein Unternehmen und forschen an In silico-Methoden für die Medizin? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Verbundprojekte in der Machbarkeitsphase mit bis zu 90.000 EUR.

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Führen Sie ein Unternehmen und forschen an In silico-Methoden für die Medizin? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Ihre Verbundprojekte in der Machbarkeitsphase mit bis zu 90.000 EUR.

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) stellt finanzielle Mittel bereit, um die Entwicklung computergestützter Simulationen in der medizinischen Forschung voranzutreiben.

Ziel dieser Initiative ist es, den Wissenstransfer in die klinische Praxis durch innovative In-silico-Methoden deutlich zu beschleunigen.

Förderungsberechtigt sind sowohl akademische Einrichtungen als auch private Unternehmen, die in interdisziplinären Verbünden zusammenarbeiten.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalkosten
  • Material
  • Auftragsforschung
  • Ausgaben für die Anmeldung von Patenten
  • Investitionen (diese allerdings nur in Ausnahmefällen)

Zudem können Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ausgabenbasis erhalten

Von Unternehmen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden Projektkosten vorausgesetzt.

Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

In der 1. Stufe (Machbarkeits-Phase) können Sie bis zu 90.000 EUR pro Zuwendungsempfänger für maximal 10 Monate erhalten.

In der 2. Stufe (Realisierungsphase) ist eine weitere Förderung für bis zu 3 Jahre möglich.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie sind eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
  • Sie führen das Projekt in einem interdisziplinären Forschungsverbund durch.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Als Hochschule oder Forschungseinrichtung dient Ihr Vorhaben einer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Als Unternehmen weisen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung an den projektbezogenen Kosten nach.
  • Sie können einschlägige Vorarbeiten zu Ihrem Forschungsthema nachweisen.
  • Sie schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit Ihren Verbundpartnern ab.
  • Sie reichen eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere Kriterien nach dem BMFTR-Vordruck Nummer 0110 ein.
  • Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.

Ausschlussgründe:

  • Klinische Studien.
  • Die reine Neugenerierung biomedizinischer Daten (De-novo-Generierung).
  • Der alleinige Aufbau von Biomaterialsammlungen.
  • Die Neuentwicklung von Methoden und Technologien.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden (mit Ausnahme der speziellen Regelungen nach Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung).

Antragstellung

Sie reichen Ihre Projektskizze für die erste Stufe des Verfahrens bis spätestens 27.08.2026 ein. Später eingehende Skizzen werden möglicherweise nicht mehr berücksichtigt.

Für die Einreichung der förmlichen Förderanträge in der 2. Stufe erhalten Sie nach positiver Skizzenbewertung eine gesonderte Aufforderung mit einer individuellen Einreichungsfrist.

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen:

1. Stufe

  • Ihr Verbundkoordinator reicht eine Projektskizze elektronisch über das das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.

2. Stufe:

  • Nach positiver Bewertung werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Sie reichen den förmlichen Antrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem DLR Projektträger aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Stufe 1 (Machbarkeits-Phase):

  • Projektskizze nach der Mustervorlage des DLR Projektträgers

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links)
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung
  • Detaillierter Finanzierungsplan (auf Kostenbasis (AZK) für Unternehmen oder auf Ausgabenbasis (AZA) für Hochschulen/Forschungseinrichtungen)
  • Schriftliche Kooperationsvereinbarung (unter Beachtung des BMFTR-Vordrucks Nummer 0110)

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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