Förderung für Projekte zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit und Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen“
Möchten Sie maritime Infrastrukturen vor Sabotage schützen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte für die Sicherheit von Seewegen und Offshore-Anlagen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Möchten Sie maritime Infrastrukturen vor Sabotage schützen? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Verbundprojekte für die Sicherheit von Seewegen und Offshore-Anlagen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten.
Kurzzusammenfassung
Sie arbeiten an einer Hochschule, in einer Forschungseinrichtung, einer Behörde oder einem Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie in einem Verbundprojekt zur zivilen maritimen Sicherheit forschen. Ziel ist es, Seewege und kritische Infrastrukturen wie Offshore-Windenergieanlagen oder Unterseekabel besser zu schützen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert Projekte in verschiedenen Schwerpunktbereichen. Dazu zählt die KI-basierte Einsatzunterstützung für Rettungsteams. Auch robuste Verfahren zur Positionsbestimmung bei gestörten Satellitensignalen sind wichtig. Ein weiterer Fokus liegt auf unbemannten Systemen zur Überwachung über und unter Wasser. Ihre Projektergebnisse sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Stabilität des internationalen Seehandels. Die Laufzeit der jeweiligen Vorhaben ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren angelegt.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrer Einrichtung ab.
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen übernimmt das Bundesministerium bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Als Hochschule erhalten Sie zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Ihre Aufwände auf Ausgabenbasis (AZA).
- Wenn Sie ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind, erhalten Sie bis zu 50 % Ihrer Kosten für industrielle Forschung auf Kostenbasis (AZK).
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge erhalten.
Leopoldina und Deutsche Forschungsgemeinschaft haben eine „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ veröffentlicht (siehe weiterführende Links). Hochschulen sind aufgefordert, die Empfehlungen zu beachten und eigenverantwortlich umzusetzen. Insbesondere sind sie gehalten, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und die in der Empfehlung genannten Schritte einzuleiten. Gleiches gilt auch für die übrigen Zuwendungsempfänger.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Sie führen Ihr Vorhaben als Verbundprojekt mit mehreren Partnern durch.
- Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie weisen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
- Sie nutzen Ihre Forschungsergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
- Sie beteiligen keine Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Ländern der Staatenliste gemäß § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz am Vorhaben.
- Sie haben noch nicht mit dem Projekt begonnen, bevor Sie den Förderantrag gestellt haben.
- Sie nutzen für die Zusammenarbeit bevorzugt den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn sich Ihr Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befindet. Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verwertet werden. Personen aus Ländern der einschlägigen Staatenliste dürfen keinen Einblick in die Forschungsprozesse erhalten.
Antragstellung
Die Antragstellung für Projektskizzen ist bis zum 05.06.2026 möglich.
Das Verfahren ist zweistufig angelegt.
1. Stufe
- Sie reichen zuerst eine Projektskizze elektronisch ein. Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN--Transaktionsnummer-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.
- Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sowie die Vorlagen für die Skizzenerstellung (Verbundskizze) werden online durch den Projektträger (siehe weiterführende Links) bereitgestellt.
2. Stufe
- Nach positiver Bewertung erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zum förmlichen Antrag.
- Sie erstellen Ihren detaillierten Antrag über das elektronische Antragsportal „easy-Online" (siehe weiterführende Links).
- Nach positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Es wird empfohlen, vor der Skizzeneinreichung Kontakt mit der VDI Technologiezentrum GmbH aufzunehmen.
Erforderliche Unterlagen
Stufe 1 (Projektskizze):
- Unterschriebene Verbundskizze mit maximal 15 DIN-A4-Seiten.
- Formlose Bestätigungen bei der Einbindung assoziierter Partner.
- Kurze Darstellung der Prüfung auf eine mögliche Förderung durch die Europäische Union (EU).
Stufe 2 (Förmlicher Antrag):
- Förmlicher Förderantrag über das elektronische System „easy-Online" (siehe weiterführende Links).
- Detaillierte Beschreibung des Verbundprojekts.
- Finanzierungsplan auf Ausgabenbasis (AZA) oder Kostenbasis (AZK).
- Nachweis der Kooperationsvereinbarung gemäß Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.