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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Projekte zu resilienten und nachhaltigen Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien (RAMP--Raw Materials Partnership for the Green and Digital Transition, deutsch: Rohstoffpartnerschaft für die grüne und digitale Transformation)

Sie entwickeln Technologien für eine sichere Rohstoffversorgung in Europa? Das Bundesministerium fördert Vorhaben zu resilienten Wertschöpfungsketten für mineralische und metallische Rohstoffe. Entwickeln Sie Innovationen für die Kreislaufwirtschaft und strategische...

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Sie entwickeln Technologien für eine sichere Rohstoffversorgung in Europa? Das Bundesministerium fördert Vorhaben zu resilienten Wertschöpfungsketten für mineralische und metallische Rohstoffe. Entwickeln Sie Innovationen für die Kreislaufwirtschaft und strategische Zukunftstechnologien.

Kurzzusammenfassung

Sie unterstützen mit Ihrem Projekt das Ziel, eine sichere und nachhaltige Versorgung Deutschlands und Europas mit mineralischen und metallischen Rohstoffen aufzubauen. Damit stärken Sie die strategische Autonomie und die Resilienz der Wirtschaft gegenüber globalen Versorgungsrisiken. Ihre Forschungsergebnisse helfen dabei, technologische Abhängigkeiten bei Zukunftstechnologien – wie der klimaneutralen Energieerzeugung oder der Digitalisierung – zu verringern.

Sie können eine Förderung für anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche Forschungsprojekte erhalten. Diese müssen Sie innerhalb eines transnationalen Verbundes durchführen. Die Förderung konzentriert sich in diesem Aufruf auf 2 Schwerpunkte:

  • Nachhaltige Versorgung mit primären Rohstoffen (Thema 1): Sie entwickeln technische Innovationen in den Bereichen Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen direkt aus der Natur.
  • Nachhaltige Versorgung mit sekundären Rohstoffen (Thema 2): Sie erforschen neue Wege für das Recycling von Rohstoffen aus Altprodukten oder anthropogenen Lagern. Sie integrieren diese zurück in den Wertschöpfungskreislauf.

Die Förderung beträgt mindestens 100.000 EUR und höchstens 300.000 EUR je Partner. Wenn Sie die Koordination eines Verbundvorhabens übernehmen, können Sie bis zu 350.000 EUR erhalten. Beteiligen sich mehrere deutsche Partner an einem Verbund, beträgt die Förderung insgesamt maximal 450.000 EUR.

Für die verschiedenen Partner gelten folgende spezifische Regelungen zur Förderhöhe und Bemessungsgrundlage:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Ihre Förderung berechnet sich auf Basis der projektbezogenen Ausgaben. Sie erhalten eine Förderung von bis zu 100 % dieser Ausgaben. Zusätzlich erhalten Hochschulen eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Ausgaben.
  • Unternehmen: Ihre Förderung berechnet sich auf Basis der projektbezogenen Kosten. Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung an den Kosten voraus. Die Basisquote beträgt bei der Grundlagenforschung bis zu 100 %. Bei der industriellen Forschung beträgt die Quote bis zu 50 %. Für die experimentelle Entwicklung erhalten Sie bis zu 25 %. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % erhalten.

„Details zur europäischen Partnerschaft RAMP--Raw Materials Partnership for the Green and Digital Transition, deutsch: Rohstoffpartnerschaft für die grüne und digitale Transformation bzw. zum Förderaufruf können auf der Website (siehe weiterführende Links) nachgelesen werden.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr transnationaler Forschungsverbund besteht aus mindestens drei förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen Teilnehmerländern.
  • Mindestens 2 dieser Partner kommen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder assoziierten Ländern.
  • Sie bestellen eine Koordination für Ihren Forschungsverbund.
  • Die Projektpartner stimmen die Laufzeit sowie den Start und das Ende des Projekts einheitlich ab.
  • Das Arbeitsvolumen ist ausgewogen zwischen den internationalen Partnern aufgeteilt.
  • Alle Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung besitzen Sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Als grundfinanzierte Forschungseinrichtung grenzen Sie Ihr Projekt klar von Ihren bestehenden Aktivitäten ab.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für kommerzielle Explorationsvorhaben. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeiten zur Gewinnung und Verarbeitung von marinen Rohstoffvorkommen.

Antragstellung

Die Einreichung der Ideenskizze in der ersten Stufe ist bis zum 22.09.2026 um 15:00 Uhr möglich.

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und erfolgt elektronisch.

Erste Stufe: Ideenskizze (Pre-Proposal)

  • Die Koordination Ihres Forschungsverbunds reicht eine englischsprachige Ideenskizze elektronisch über das Einreichungssystem ESES--Electronic Submission and Evaluation System, deutsch: Elektronisches Ereichungs- und Evaluationssystem (siehe weiterführende Links) ein.
  • Das RAMP--Raw Materials Partnership for the Green and Digital Transition, deutsch: Rohstoffpartnerschaft für die grüne und digitale Transformation-Sekretariat und der Projektträger prüfen Ihre Skizze auf formale Anforderungen.
  • Ein internationales Gutachtergremium bewertet die zulässigen Skizzen nach den Kriterien Exzellenz und Wirkung.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis.
  • Bei einer positiven Bewertung werden Sie zur Einreichung eines Projektvorschlags eingeladen.

Zweite Stufe: Projektvorschlag (Full Proposal) und formeller Förderantrag

  • Die Koordination Ihres Forschungsverbunds reicht einen detaillierten, englischsprachigen Projektvorschlag über das Einreichungssystem ESES--Electronic Submission and Evaluation System, deutsch: Elektronisches Ereichungs- und Evaluationssystem (siehe weiterführende Links) ein.
  • Ein internationales Gutachtergremium bewertet Ihren Vorschlag nach den Kriterien Exzellenz, Wirkung sowie Qualität der Durchführung.
  • Bei einer positiven Bewertung werden die deutschen Partner zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
  • Jede deutsche Partnereinrichtung erstellt einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Der Projektträger prüft Ihren Antrag auf Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für Ihr Vorhaben folgende Unterlagen ein:

In der ersten Verfahrensstufe (Pre-Proposal)

  • Eine englischsprachige Ideenskizze elektronisch über das System ESES--Electronic Submission and Evaluation System, deutsch: Elektronisches Ereichungs- und Evaluationssystem (siehe weiterführende Links).

In der zweiten Verfahrensstufe (Full Proposal):

  • Einen englischsprachigen Projektvorschlag über das System ESES--Electronic Submission and Evaluation System, deutsch: Elektronisches Ereichungs- und Evaluationssystem (siehe weiterführende Links).
  • Einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links).
  • Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung nach dem Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
  • Eine Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Für Unternehmen: Eine Erklärung zur Einstufung als kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
  • Für Unternehmen: Schriftliche Unterlagen zum Nachweis der Bonität und der beihilferechtlichen Konformität.
  • Für grundfinanzierte Forschungseinrichtungen: Eine explizite Darstellung der Abgrenzung des Projekts zur institutionellen Förderung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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