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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Projekte zu Intelligenten Funktionsmaterialien und PFAS--per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen-Substitution (M-ERA.NET Call 2026)

Erhalten Sie Zuschüsse für transnationale Verbundprojekte im Bereich Materialinnovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Forschung zu intelligenten Materialien und zum Ersatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)

Fördergebiet: Bundesweit

Erhalten Sie Zuschüsse für transnationale Verbundprojekte im Bereich Materialinnovationen. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Forschung zu intelligenten Materialien und zum Ersatz von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Kurzzusammenfassung

Als Teil eines transnationalen Projekts innerhalb der Initiative M-ERA.NET unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Entwicklung von Materialien mit außergewöhnlichen Funktionen sowie die Erforschung von Alternativen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

Die Förderung umfasst 2 Schwerpunkte:

  • Intelligente Funktionsmaterialien: Sie entwickeln Materialien für adaptive Systeme. Diese reagieren auf äußere Reize wie Wärme oder Licht. Sie nutzen diese zum Beispiel für Sensoren oder intelligente Textilien.
  • Substitution von PFAS--per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen: Sie finden Ersatzstoffe für bedenkliche PFAS--per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen-Verbindungen. Ziel ist es, die Umweltbelastung zu senken. Sie erhöhen damit die Nachhaltigkeit.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Gefördert werden:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Sie können bis zu 100 % Ihrer Ausgaben erstattet bekommen. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Die Abrechnung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA--Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis).
  • Unternehmen: Unternehmen erhalten anteilige Zuschüsse für projektbezogene Kosten. Die Abrechnung erfolgt auf Kostenbasis (AZK--Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis).

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

  • Ihr Verbund besteht aus mindestens 3 Partnern aus 3 teilnehmenden Partnerländern beziehungsweise -regionen.
  • Mindestens 2 Partner kommen aus unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten.
  • Sie binden mindestens einen deutschen Industriepartner in Ihr Projekt ein.
  • Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Nutzen Sie für die Vereinbarung den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
  • Sie nutzen die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.

Ausschlussgründe: Forschungsvorhaben zu Batteriematerialien sind nicht förderfähig. Auch Anwendungen im Lebensmittelbereich oder Kosmetikbereich können Sie nicht über dieses Programm fördern lassen.

Antragstellung

Die Antragstellung durch Einreichung der Projektskizze ist bis zum 12.05.2026, 12:00 Uhr möglich.

Sie durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren für Ihre Förderung.

  • Skizzenphase: Sie reichen zunächst eine nationale Projektskizze und ein internationales Pre-Poposal ein.
  • Auswahlphase: Internationale Gutachter bewerten Ihr Vorhaben. Bei Erfolg werden Sie zur Einreichung eines detaillierten Projektvorschlags (Full-Proposal) aufgefordert.
  • Antragsphase: Nach einer weiteren positiven Bewertung stellen Sie den förmlichen Förderantrag über das System easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Bewilligung: Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Förderung.

Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

Das Verfahren ist mehrstufig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

Stufe 1 (Pre-Proposal und nationale Skizze):

  • Transnationales Pre-Proposal über das Portal der Initiative M-ERA.NET.
  • Nationale Projektskizze in deutscher Sprache über das System easy-Online (siehe weiterführende Links). Diese besteht aus dem Projektblatt, einer einseitigen Vorhabenbeschreibung und einem Verwertungsplan.

Stufe 2 (Full-Proposal):

  • Detaillierter internationaler Projektvorschlag (Full-Proposal) nach Aufforderung durch das Sekretariat.

Stufe 3 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Förderantrag über das System easy-Online (siehe weiterführende Links).
  • Detaillierter Finanzierungsplan (auf Ausgabenbasis AZA--Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis oder Kostenbasis AZK--Antrag auf Zuwendung auf Kostenbasis).
  • Detaillierter Arbeitsplan und Meilensteinplanung.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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