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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+?

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Fördergeber: Land

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Gesundheit & Soziales, Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Regionalförderung

Fördergebiet: Hessen

Sie engagieren sich in einer Initiative für Ihren ländlichen Ortsteil? Das Land Hessen unterstützt Ihre Planungsphase und fachliche Beratung mit einem Zuschuss.

Kurzzusammenfassung

Sie möchten mit Ihrer Initiative den Zusammenhalt in Ihrem Dorf stärken oder einen sozialen Ort schaffen. Ihr Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken und dem Gemeinwohl dienen. Das Förderprogramm „STARKES DORF+? unterstützt Sie gezielt in der Planungsphase Ihres Projekts.

Sie erhalten dabei finanzielle Unterstützung für Coaching und Beratungsleistungen.

Dazu gehören beispielsweise

  • eine Orientierungsberatung in der Ideenphase,
  • eine Prozessbegleitung während der Umsetzung,
  • Fachberatungen und Gutachten, etwa zu Statik, Brandschutz oder Energiefragen,
  • Beratungen bei der Gründung einer Rechtsform,
  • Hilfe beim Abschluss von Nutzungsvereinbarungen.

Sie können eine Förderung zwischen 1.000 EUR und 7.500 EUR erhalten. Die Förderung deckt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen.

Eine Kumulierung mit anderen Landesmitteln ist ausgeschlossen, eine zeitgleiche Förderung durch die Kommune ist jedoch erwünscht.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Antragstellung erfolgt durch eine Initiative (zum Beispiel Verein, Stiftung, Genossenschaft).
  • Einzelpersonen oder Ortsbeiräte sind nicht antragsberechtigt.
  • Das Projekt muss in einem ländlichen Raum Hessens wirken (ausgenommen Großstädte und große Mittelstädte).
  • Das Projekt muss gemeinwohlorientiert sein und das soziale Miteinander stärken.
  • Das Projekt muss innerhalb des Haushaltsjahres der Bewilligung abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie:

  • Bereits begonnene Maßnahmen oder laufende Kosten einer Institution werden nicht gefördert.

Antragstellung

Das Fördermittelbudget für das Programm „STARKES DORF+? ist für das Jahr 2026 vollständig ausgeschöpft. Daher können aktuell keine weiteren Förderanträge entgegengenommen werden.

Für bereits eingereichte Anträge wird die Bearbeitung fortgesetzt.

Sie stellen den Antrag digital über das Portal des Förderprogramms (siehe weiterführende Links).

Die Hessische Staatskanzlei prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit. Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Sie rufen die Mittel bedarfsgerecht ab.

Nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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