Index › EU-Ausschreibungen › foerderung-fuer-neubau-von-mietwohnungen-2-foerderweg
Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Fördergeber: Land

Förderart: Darlehen, Zuschuss

Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen

Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere

Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung

Fördergebiet: Hamburg

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Grundstückserwerb,
  • den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
  • die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
  • barrierereduzierte Grundausstattung.

Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.

Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Antragstellung

Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

Alle Tags