Förderung für Integriertes Kohlenstoffmanagement durch biologische und hybride Verfahren mit Singapur
Sie können eine Förderung für Kooperationen mit der Republik Singapur zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Im Fokus stehen grüne Technologien zur Umwandlung und zum Recycling von Kohlenstoff, um nachhaltige Kreislaufwirtschaften und den Klimaschutz zu...
Status: Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Sie können eine Förderung für Kooperationen mit der Republik Singapur zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Im Fokus stehen grüne Technologien zur Umwandlung und zum Recycling von Kohlenstoff, um nachhaltige Kreislaufwirtschaften und den Klimaschutz zu stärken.
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden internationale Verbundprojekte zwischen Deutschland und Singapur in 2 zentralen Themenfeldern:
- Thema 1: Biologische und hybride Umwandlung von CO2- und abgeleiteten C1-Verbindungen (zum Beispiel Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) durch innovative biotechnologische Verfahren.
- Thema 2: Nachhaltige Beschaffung und Recycling von Kohlenstoff-Rohstoffen (zum Beispiel Mineralisierung von Abfallstoffen)
Ziel ist eine signifikante Steigerung des Technologiereifegrades, idealerweise bis hin zu marktreifen Prototypen (mindestens TRL 3 zu Beginn).
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe für die deutsche Seite beträgt regulär bis zu 560.000 EUR je Verbundprojekt.
Bei der Höhe und Art der Förderung wird strikt zwischen den Zielgruppen differenziert:
- Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Die Bemessung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA/ AZAP--Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale/ AZV-- Ausgabenbasis Zuweisung / Verwaltungsvereinbarung). Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungs- sowie Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zusätzlich erhalten Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche in der maximalen Förderhöchstsumme bereits inkludiert ist.
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Anträge werden auf Kostenbasis (AZK) abgewickelt und erfordern eine angemessene Eigenbeteiligung. Die Förderung unterliegt strengen Vorgaben des EU-Beihilferechts nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Für die industrielle Forschung beträgt die maximale Beihilfeintensität 50 %, für experimentelle Entwicklung 25 %. Diese Quoten können durch Aufschläge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 10 bis 20 Prozentpunkte sowie für wirksame Kooperationen um 15 Prozentpunkte erhöht werden, jedoch maximal bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Eine Projektpauschale entfällt für Unternehmen.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- An Ihrem Verbundprojekt muss zwingend mindestens ein Partner aus Deutschland und ein Partner aus Singapur beteiligt sein.
- Sie müssen die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.
- Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung müssen Sie eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vorweisen können.
- Ihr singapurischer Projektpartner muss zwingend einen komplementären Antrag bei der zuständigen Behörde A*STAR in Singapur stellen.
- Das Projekt muss bereits zu Beginn einen technologischen Reifegrad von mindestens TRL 3 aufweisen.
Ausschluss: Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie ein Unternehmen in Schwierigkeiten sind oder einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Antragstellung
Sie müssen Ihre Projektskizze für die erste Verfahrensstufe bis spätestens zum 20.08.2026 beim Projektträger einreichen.
Das Antragsverfahren ist für deutsche Antragsteller zweistufig angelegt.
Stufe 1: Einreichen der Projektskizze
- Zunächst erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Projektpartner aus Singapur eine Projektskizze und reichen diese über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
- Ihre Skizze wird anschließend durch den DLR Projektträger nach festen Kriterien, wie wissenschaftlicher Exzellenz und Verwertungspotenzial, fachlich bewertet.
- Über das Auswahlergebnis werden Sie schriftlich informiert.
Stufe 2: Förmlicher Förderantrag
- Wurde Ihre Projektskizze in der ersten Stufe positiv bewertet, werden Sie im zweiten Schritt aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
- Auch diesen vollständigen Antrag reichen Sie über "easy-Online" (siehe weiterführende Links) ein.
- Nach einer abschließenden, tiefgehenden Antragsprüfung wird über Ihre Förderung entschieden.
Erforderliche Unterlagen
Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze) benötigen Sie:
- Projektskizze (Umfang von maximal 12 Seiten).
- Absichtserklärung (Letter of Intent) aller beteiligten Partner.
- Eine einseitige deutsche Zusammenfassung (falls die Projektskizze zur besseren Abstimmung mit den Partnern auf Englisch verfasst wurde).
Für die zweite Verfahrensstufe (Förmlicher Förderantrag) benötigen Sie:
- Den über "easy-Online" (siehe weiterführende Links) erstellten förmlichen Förderantrag.
- Eine detaillierte Vorhabenbeschreibung zwingend in deutscher Sprache.
- Eine ausführliche Arbeitsplanung und Zeitplanung.
- Einen detaillierten Verwertungsplan sowie Darstellungen zur Wissenschaftskommunikation.
- Einen Forschungsdatenmanagementplan.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.