Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Biodiversitätserfassung und -bewertung (BiodivDetect)
Wenn Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune oder Unternehmen die Biodiversitätsforschung mit modernen Technologien vorantreiben möchten, können Sie Fördermittel für Ihr Verbundprojekt beantragen. Dieser Zuschuss schließt kritische Wissenslücken.
Antragsfrist: 26. November 2026
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet: Bundesweit
Wenn Sie als Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune oder Unternehmen die Biodiversitätsforschung mit modernen Technologien vorantreiben möchten, können Sie Fördermittel für Ihr Verbundprojekt beantragen. Dieser Zuschuss schließt kritische Wissenslücken.
Kurzzusammenfassung
Sie können eine Förderung erhalten. Das gilt für neue Technologien zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Das Förderprogramm BiodivDetect unterstützt Arbeiten außerhalb klassischer taxonomischer Fragen. Im Fokus stehen insbesondere die genetische Vielfalt und die Rolle von Organismen in Ökosystemen.
Ihre Arbeiten müssen sich auf terrestrische Systeme oder auf aquatische Systeme des Festlandes beziehen. Der marine Bereich ist von der Förderung ausgeschlossen. Die Vorhaben müssen einen klaren Anwendungscharakter haben. Sie müssen relevante Partner aus Verwaltung, Wirtschaft, Bildung oder Zivilgesellschaft aktiv einbinden. Die entwickelten Lösungen sollen im Förderzeitraum oder direkt danach erprobt werden.
Sie erhalten die Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung. Die beantragte Förderung soll pro Verbundvorhaben 1,5 Millionen EUR (1.500.000 EUR) nicht überschreiten. Die Laufzeit Ihres Vorhabens beträgt in der Regel 36 Monate. Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit den Partnern abschließen. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) ist verpflichtend.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
- Sie führen Ihr Projekt als Verbundvorhaben durch und benennen eine Verbundkoordination.
- Sie binden relevante Akteure (Stakeholder) aus der Praxis aktiv in die Projektarbeit ein.
- Sie weisen einen klaren Anwendungs- und Transferbezug Ihres Vorhabens nach.
- Sie erklären sich bereit, aktiv mit der zentralen FEdA--Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt-Koordinierungsstelle zusammenzuarbeiten.
- Sie bestätigen das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
- Sie weisen nach der Förderung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland vor.
- Sie stellen bei Beteiligung grundfinanzierter Forschungseinrichtungen sicher, dass der Projektbezug klar abgegrenzt ist.
- Sie schließen vor der Förderentscheidung eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
Ausschlussgründe:
- Sie führen Arbeiten im marinen Bereich durch.
- Sie haben mit dem Vorhaben bereits vor der vorläufigen Bewilligung begonnen.
- Sie fordern Fördermittel für reine Bauinvestitionen oder für Demo- und Referenzanlagen ohne unmittelbaren Forschungsbezug.
- Sie sind einer Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission aufgrund einer früheren Beihilfeentscheidung nicht nachgekommen.
- Sie gelten als Unternehmen in Schwierigkeiten nach Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie planen eine Nutzung der Projektergebnisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Antragstellung
Die Antragstellung im Rahmen der ersten Stufe (Einreichung der Projektskizze) ist bis zum 26.11.2026 möglich.
Die Antragstellung im Rahmen der zweiten Stufe (förmlicher Förderantrag) ist voraussichtlich bis zum April 2027 möglich.
Das Verfahren zur Bewilligung verläuft in einem zweistufigen Prozess. Sie können sich vor der Antragstellung vom zuständigen Projektträger beraten lassen.
Verfahrensstufe 1: Einreichung und Auswahl der Projektskizze
- Sie erstellen eine Projektskizze im System easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Sie reichen die Projektskizze elektronisch und schriftlich über die Verbundkoordination beim Projektträger Jülich ein.
- Der Projektträger prüft Ihre eingegangene Projektskizze anhand definierter Bewertungskriterien.
- Sie werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert. Bei einer positiven Bewertung erhalten Sie eine Aufforderung zur förmlichen Antragstellung.
Verfahrensstufe 2: Förmliche Antragstellung und Bewilligung
- Sie erstellen den förmlichen Förderantrag und die Vorhabenbeschreibung im System easy-Online (siehe weiterführende Links).
- Sie reichen die vollständigen Antragsunterlagen in Abstimmung mit der Verbundkoordination ein.
- Der Projektträger prüft Ihren Antrag abschließend und entscheidet über die Förderung.
- Sie erhalten bei einem positiven Ergebnis einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Danach können Sie mit dem Vorhaben starten.
Für die erste Verfahrensstufe (Projektskizze):
- Formlose, aussagekräftige Projektskizze in deutscher Sprache im Umfang von maximal 12 Seiten inklusive Deckblatt
- Arbeitsplan mit detaillierten Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
- Grober Zeit- und Finanzierungsplan des Verbundprojekts
Für die zweite Verfahrensstufe (förmlicher Förderantrag):
- Formeller, vollständiger Förderantrag über das elektronische System easy-Online (siehe weiterführende Links)
- Ausführliche Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal 40 Seiten
- Detaillierter Finanzierungsplan des Projekts
- Nachweis über eine grundsätzliche Einigung über die Kooperationskriterien gemäß BMFTR-Vordruck Nummer 0110
- Schriftliche Bestätigung über das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans
- Schriftliche Einstufung der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (nur für gewerbliche Unternehmen)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.