Förderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“
Fördergeber: Bund
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinie für die Bundesförderung für den Umbau von Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum „Gewerbe zu Wohnen“
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
BAnz AT 02.04.2026 B2
Weblink zur Richtlinie
KfW-Merkblatt „Gewerbe zu Wohnen“ (266)
Weblink zum Merkblatt (PDF, barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.