Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet: Hamburg
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
- Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
- Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragstellung
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.