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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Rheinland-Pfalz

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Kurzzusammenfassung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Rheinland-Pfalz tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.

Eine Förderung können Sie erhalten für:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.
  • Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Antragstellung

Wenden Sie sich vor Antragstellung an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle (siehe weiterführende Links). Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung sowie zum Verfahrensablauf.

Da Baumaßnahmen überwiegend genehmigungspflichtig sind, wenden Sie sich im Falle einer geplanten Baumaßnahme rechtzeitig an das örtlich zuständige Bauamt.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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