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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Antragsfrist: 30. Juni 2028

Fördergeber: Bund

Förderart: Zuschuss

Förderberechtigte: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur

Fördergebiet: Baden-Württemberg

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Kurzzusammenfassung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Baden-Württemberg tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte).

Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte. Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen einen Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.

Zusätzlich können Sie Zuschüsse für die Ausstattung Ihrer Einrichtung erhalten. Dies umfasst zum Beispiel Mobiliar sowie Spiel- und Sportgeräte für den Innen- und Außenbereich.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Die Mindestfördersumme pro Antrag beträgt 5.000 EUR. Da der Fördersatz maximal 70 % beträgt, müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 7.142,86 EUR erreichen.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben mit der Maßnahme frühestens am 12.10.2021 begonnen. Dies gilt auch für selbstständige Abschnitte eines vor diesem Datum begonnenen Vorhabens.
  • Die Maßnahme ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen.
  • Ihre Kofinanzierung (Eigenanteil) von mindestens 30 % ist gesichert.
  • Das Angebot umfasst Kinder im Grundschulalter (Schuleintritt bis Ende 4. Klasse).
  • Es liegt eine Betriebserlaubnis oder eine gesetzliche Schulaufsicht vor.
  • Bei Baumaßnahmen: Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
  • Betriebskosten.
  • Umsatzsteuerbeträge, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg ist ausgeschlossen.

Antragstellung

Anträge können bis zum 30.06.2028 gestellt werden.

Spätester Projektabschluss ist der 31.08.2029.

Sie beantragen die Förderung in folgendem Verfahren:

  • Sie reichen Ihren vollständigen Antrag digital beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
  • Das Regierungspräsidium prüft Ihren Antrag nach dem Datum des Posteingangsstempels (Prioritätsprinzip).
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
  • Die Auszahlung erfolgt in Tranchen. In der Regel erhalten Sie 40 % nach Bestandskraft des Bescheids. Weitere 40 % folgen nach einem Jahr. Die restlichen 20 % erhalten Sie nach der Prüfung des Verwendungsnachweises.
  • Sie müssen die Maßnahme bis spätestens 31.08.2029 vollständig abschließen.
  • Sie reichen den Nachweis über die Mittelverwendung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss ein.

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Beschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Begründung.
  • Nachweise über messbare Ziele (zum Beispiel eine Bedarfserhebung).
  • Detaillierter Zeitplan mit Angaben zu Beginn, Ende und Mittelabfluss.
  • Kostenschätzung oder Kostenvoranschlag nach den Kategorien der Richtlinie.
  • Lageplan sowie Bauplan mit Baubeschreibung (bei Baumaßnahmen).
  • Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung inklusive des Eigenanteils.
  • Erklärung zur Einhaltung der Vergabevorschriften (ANBest-P oder ANBest-K--Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften).
  • Bei Tageseinrichtungen: Kopie der gültigen Betriebserlaubnis.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank


Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.

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