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Ausschreibungen Nationale Förderung

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart: Zuschuss

Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen

Förderberechtigte: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen

Förderbereich: Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz

Beschreibung

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen

Vollständige Informationen in der Förderdatenbank


Diese Information wurde automatisch aus der Förderdatenbank des Bundes abgerufen. Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfen Sie die Details auf der offiziellen Seite.

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