Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart: Zuschuss
Fördergebiet: Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Förderbereich: Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Beschreibung
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Weitere Informationen
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