Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (EFRE-Förderrichtlinie 21+)
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Existenzgründer/innen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Unternehmensgröße: kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Existenzgründung & -festigung, Forschung & Innovation (themenoffen), Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Mobilität, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: Hessen
Wenn Sie Vorhaben umsetzen wollen, die zu einem innovativen wirtschaftlichen Wandel sowie zur Klimaneutralität in Europa beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, die einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft zum Ziel haben.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage folgender Förderprogramme:
- Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen,
- Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben (Förderung innovativer Energievorhaben): Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien,
- Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest),
- Förderung von Wissens- und Technologietransfer,
- Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsgroßgeräten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
- Förderung von Investitionen und technologischer Modernisierung in KMU,
- Förderung der Gründungsbereitschaft und des Unternehmertums,
- Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten,
- Förderung von effizienten Wärmenetzen,
- Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung,
- Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität: Errichtung von Mobilitätsstationen, Anschaffung von E-Bussen, Anschaffung von Schienenfahrzeugen und Errichtung von Lade- und/oder H2-Tankinfrastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem jeweiligen Förderprogramm.
Die EFRE-Mittel betragen grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Weitere Informationen ehalten Sie bei der WIBank auf den jeweiligen Programmseiten.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderprogramm
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU,
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen,
- kommunale Gebietskörperschaften, Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften,
- Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen des Privatrechts, die Träger einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sind, sowie
- Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen in Hessen durchgeführt werden.
- Ihr Vorhaben muss mit dem EFRE-Programm im Einklang stehen und einen wirksamen Beitrag zum Erreichen der Ziele des EFRE leisten.
- Bitte beachten Sie die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Förderprogramme.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.