Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Fördergeber: Land
Förderart: Zuschuss
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Energieeffizienz & erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet: Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Förderkriterien: Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und-Carsharing
vom: 20.05.2025
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.
Weblink zu den Förderkriterien (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.