Förderung Deutsch-Französischer Koproduktionen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025 (Minitraité-Förderung)
Fördergeber: Bund
Förderart: Bürgschaft, Darlehen
Förderberechtigte: Unternehmen
Unternehmensgröße: große Unternehmen, kleine, Kleinstunternehmen, mittlere
Förderbereich: Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet: Bundesweit
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG)
vom: 23.12.2024
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Weblink zum Gesetz
Filmabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik
von: Januar 2011
Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Weblink zum Abkommen (PDF, nicht barrierefrei)
Richtlinie für die Projektfilmförderung nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Förderung von Filmvorhaben in Koproduktion („Minitraité“)
(§§ 2 und 3 Abs. 2 Filmförderungsgesetz (FFG) i.V.m. Minitraité)
vom: 20.03.2025
Filmförderungsanstalt
Das jährliche Fördervolumen aus beiden Ländern beträgt 3,2 Millionen EUR (3.200.000 EUR). Davon sind 200.000 EUR zur Förderung des Produzent*innennachwuchses (Deutsch-Französischer Projektentwicklungsfonds) vorgesehen.
Für das Jahr 2026 konnten Anträge bis zum 20.04.2026 und 15.09.2026 gestellt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)
Weitere Informationen
Vollständige Informationen und Richtlinie in der Förderdatenbank
Quelle: Förderdatenbank des Bundes — Rechteinhaber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Texte lizenziert unter CC BY-ND 4.0. Auszug in unverändertem Wortlaut; Kategorien und Einordnung durch FundScout.EU. Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die verlinkte Originalseite.